Neue Förderrichtlinie: Business-Angel-Bonus

23. Januar 2024
Der Business-Angel-Bonus unterstützt Startups, die private Investoren (Business Angels) zur Finanzierung einbinden.

Kennt Ihr schon die neue sächsische Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus?

Mit dem Business-Angel-Bonus werden Startups unterstützt, die private Investoren zur Finanzierung einbinden. Ziel ist es, dass sich verstärkt private Investoren an der Finanzierung von Startups beteiligen und so zukunftsfähige Wertschöpfungen sowie neue Arbeitsplätze entstehen.

Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind (50 % Förderquote, maximale Zuwendung 400.000 EUR).

Der Business-Angel-Bonus für Startups ist Bestandteil des Just Transition Fund – JTF, der den Strukturwandel in den am stärksten von der Energiewende betroffenen Regionen unterstützt.

Das Förderprogramm in der Übersicht:

  • 50 % Förderquote / maximale Zuwendung 400.000 EUR
  • Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben, die für Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind
  • Nicht gefördert: Umschuldungen und Nachfinanzierungen
  • Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt.
  • Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben

→ Detailliert Infos, FAQ und Formulare gibt es auf der Website der Sächsische Aufbaubank SAB: Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027

Foto: Flyer des SMWA